Rechtsfachwirte und Rechtsfachwirtinnen übernehmen alle nicht-anwaltlichen Aufgaben, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Dabei nehmen sie eine leitende Position in der Kanzlei ein; früher war dieser Beruf daher als Bürovorsteher bzw. Bürovorsteherin oder als Büroleiter bzw. Büroleiterin bekannt. Erst seit 2001 ist das Berufsbild durch eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation als geprüfter Rechtsfachwirt bzw. Rechtsfachwirtin gesetzlich geregelt.
Die Tätigkeiten von Rechtsfachwirten und Rechtsfachwirtinnen, die Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zuarbeiten und diese hierbei administrativ sowie durch Bürotätigkeiten entlasten, ähneln denen von Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen, die Richter und Richterinnen unterstützen. In der Kommunikation nach außen bilden Rechtsfachwirte und Rechtsfachwirtinnen die Schnittstelle zwischen den Mandaten bzw. Mandantinnen und Anwälten bzw. Anwältinnen ihrer Kanzlei.
Verwandte Berufe sind Justizfachangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellter, Juristin, Büroassistent, Bürogehilfin, Assistent der Geschäftsführung und Sekretärin.
Eine Rechtsfachwirtin verantwortet den reibungslosen Ablauf der Arbeitsprozesse in einer Anwaltskanzlei. In der Büroorganisation übernimmt sie eine leitende Tätigkeit. Sie überwacht die Einhaltung von Fristen und Terminen, stellt die Postabwicklung sowie die Beschaffung von Büromaterialien sicher und steht in Kontakt zu Dienstleistern des Büros, zum Beispiel Reinigungsunternehmen, IT-Anbieter und Telefongesellschaften. Darüber hinaus ist sie buchhalterisch tätig, leitet das Rechnungswesen der Kanzlei und erstellt betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analysen.
In der anwaltlichen Sachbearbeitung arbeitet die Rechtsfachwirtin den Rechtsanwältinnen der Kanzlei zu. Sie ist insbesondere für Mahn-, Kostenfestsetzungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren verantwortlich, die sie aufgrund ihrer juristischen Ausbildung selbstständig bearbeiten kann. Außerdem bereitet sie Berufungen und andere Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel, mit denen richterliche Urteile angefochten werden, vor. Ihre anwaltlichen Kenntnisse nutzt die Rechtsfachwirtin auch im Kontakt mit Mandantinnen. Hier ist die Rechtsfachwirtin Knotenpunkt zwischen Nicht-Juristinnen und ihrer Kanzlei.
In der Personalführung übernimmt die Rechtsfachwirtin nicht nur die Einsatz- und Urlaubsplanung, sondern steht in ständigem Austausch mit den Mitarbeiterinnen ihres Büros und ist erste Ansprechpartnerin bei Problemen. Dabei ist ihr Verantwortungsbereich stets auf die Ebene der anwaltsnachgeordneten Kolleginnen begrenzt. In Bewerbungsverfahren übernimmt sie die Durchsicht der Bewerbungsunterlagen, erstellt eine Auswahl und führt Bewerbungsgespräche. Wird eine neue Mitarbeiterin eingestellt, führt die Rechtsfachwirtin sie in ihren Tätigkeitsbereich ein. Eine wichtige Facette ihrer Arbeit ist die Berufsausbildung von Fachkräften in der Kanzlei, für deren ordnungsgemäße Durchführung Rechtsfachwirtinnen verantwortlich sind.
Rechtsfachwirte arbeiten in der Mehrzahl in Rechtsanwaltskanzleien. Zunehmend finden sie jedoch auch Anstellung in der Rechtsabteilung von Unternehmen aller Branchen, etwa in der Industrie sowie bei Wirtschaftsbetrieben und im Dienstleistungssektor.
Mögliche Arbeitgeber für Rechtsfachwirte sind außerdem:
Die Aufstiegsfortbildung zur staatlich geprüften Rechtfachwirtin ist für Rechtsanwaltsfachangestellte attraktiv, die in einer Kanzlei oder unternehmerischen Rechtsabteilung mehr Verantwortung übernehmen und ein dementsprechend höheres Gehalt verdienen wollen. Prüfungsvoraussetzung ist entweder die abgeschlossene Grundausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, Notarfachangestellten oder Patentanwaltsfachangestellten. Diese nehmen in der Regel drei Jahre in Anspruch und müssen um mindestens zwei Jahre Berufserfahrung ergänzt werden. Alternativ qualifizieren sich Anwärterinnen durch mindestens sechs Jahre relevanter Berufserfahrung – vorzugsweise in einer Kanzlei – für die Prüfung, die bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer abgelegt werden kann.
Diese genannten Voraussetzungen müssen bei Antritt der Weiterbildung noch nicht erfüllt sein. Jene ist berufsbegleitend – in Präsenz oder im Fernstudium – möglich, sodass auch die zum Prüfungsantritt notwendige Berufserfahrung noch nebenher vervollständigt werden kann. Die Dauer eines berufsbegleitenden Lehrgangs beträgt etwa zwölf Monate. Fortbildungen zur Rechtsfachwirtin werden von Privatanbietern angeboten, die Gebühren erheben. Diese können jedoch zumindest teilweise durch Förderung des Bundes (Aufstiegs-BAföG) gedeckt werden. Die Weiterbildung orientiert sich an den seit 2001 gesetzlich festgelegten Prüfungsinhalten für Rechtsfachwirtinnen. Die Schwerpunkte sind:
Damit vereint und vertieft die Ausbildung administrative und juristische Kenntnisse, die durch die staatliche Prüfung zertifiziert werden.
In diesem Beruf kommen organisatorisches Talent, kommunikatives Geschick und juristisches Fachwissen zusammen. Rechtsfachwirte tragen viel Verantwortung für den Ablauf des Betriebs in ihrer Kanzlei oder der Rechtsabteilung ihres Unternehmens: Ihrem aufmerksamen Blick darf kein Termin, keine Frist und keine Rechnung entgehen. Hier sind ein gutes Gedächtnis und absolute Verlässlichkeit gefragt. Zugleich stehen Rechtsfachwirte in ständigem Außenkontakt, besprechen juristische Zusammenhänge mit Mandanten oder rechtssuchenden Bürgern und müssen dabei ihre Arbeitgeber kompetent vertreten können. Hier ist ein freundliches, aber souveränes Auftreten zentral: Der Rechtsfachwirt übernimmt schließlich auch eine repräsentative Funktion.
Da es sich um sensible Rechtsinhalte handelt, mit denen er hantiert, ist Verschwiegenheit eine weitere wichtige Voraussetzung für diesen Beruf. Bei der anwaltlichen Sachbearbeitung sind gutachterische Fähigkeiten gefragt; gute Recherchefähigkeiten, ein Auge für juristische Details und logisches Denken runden das Profil dieses vielseitigen und verantwortungsvollen Berufs ab.