Wer ein rechtswissenschaftliches Studium mit erfolgreichem Abschluss des ersten Staatsexamens absolviert hat, durchläuft als Rechtsreferendar beziehungsweise Rechtsreferendarin einen zweijährigen Vorbereitungsdienst. Während diesem sammeln die angehenden Juristinnen und Juristen praktische Erfahrungen in unterschiedlichen Rechtsbereichen und bereiten sich auf das zweite Staatsexamen vor.
Das Rechtsreferendariat endet mit dieser Prüfung und befähigt den Rechtsreferendar zur Ausübung einer Tätigkeit als Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Notar oder Beamter im höheren Verwaltungsdienst. Damit ist die Rechtsreferendarin eine Ausbildungsstufe auf dem Berufsweg zur Volljuristin.
Die Rechtsreferendarin erhält während des zweijährigen Vorbereitungsdienstes Einblicke in die Anwendung des Zivilprozessrechtes, Verwaltungsrechtes und Strafprozessrechtes. Ebenfalls lernt sie wichtige Bearbeitungstechniken und durchläuft die praktischen Tätigkeiten eines Anwalts. So teilt sich der Vorbereitungsdienst in sogenannte Stationen auf:
Während der Zivilstation ist die Rechtsreferendarin einer Zivilrichterin zugeteilt und übernimmt unter deren Aufsicht unterschiedliche Aufgaben aus den Bereichen Sachverhaltserfassung, Erstellung von Sachberichten und Aktenauszügen sowie Bewertung von Beweismitteln. Hierfür nimmt die Rechtsreferendarin an diversen Sitzungen teil, beispielsweise Anklageverlesungen, Zeugenaussagen sowie gerichtlichen Anhörungen und Verhandlungen. Währenddessen pflegt sie die jeweiligen Akten und bearbeitet diese im Nachgang. Die Rechtsreferendarin bereitet außerdem Zeugenvernahmen, Güteverhandlungen und sonstige Maßnahmen vor und hält die entsprechenden Aktenvorträge.
Die Verwaltungsstation vermittelt Einblicke in die Arbeitsweise von Verwaltungen, deren Aufgabengebiete je nach Zuständigkeitsbereich variieren. Die Rechtsreferendarin nimmt auch hier an Sitzungen teil, für welche sie Gutachten und Stellungnahmen verfasst. Sie bearbeitet zudem eingehende sowie ausgehende Widerspruchsbescheide.
Wie in der Zivilstation ist die Rechtsreferendarin auch bei Absolvieren der Strafstation der Aufsicht einer Vorgesetzten unterstellt. Diese Aufsicht wird in der Regel durch Staatsanwältinnen durchgeführt, welche der Rechtsreferendarin Einblicke in das Strafprozessrecht vermitteln. So besucht sie Hauptverhandlungen und ist für die Strafakten zuständig. Unter Aufsicht der Ausbilderin kann die Ausbildung der Rechtsreferendarin möglicherweise einen Auftritt als Staatsanwältin vor Gericht umfassen.
Die Anwaltsstation gewährt schließlich Einblick in die praktischen Tätigkeiten einer Anwältin und wird meist in der Kanzlei einer Rechtsanwältin durchlaufen. Im Rahmen dessen übernimmt die Rechtsreferendarin die Vorbereitung von Mandantengesprächen, die Kontrolle von Terminen und Fristen oder die Erstellung von Anwaltsschriftsätzen. Nach Absolvieren dieser Pflichtstationen kann in einigen Bundesländern noch eine Wahlstation besucht werden.
Da die Rechtsreferendarin den zweijährigen Vorbereitungsdienst mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses des zweiten Staatsexamens durchläuft, ist die Vorbereitung dieser Prüfung wesentlicher Bestandteil ihrer Verantwortung. Auch finden während des Referendariats wichtige Klausuren statt.
Rechtsreferendare werden nach Abschluss ihres Hochschulstudiums in Zivilgerichten, Strafgerichten, in Verwaltungen sowie Anwaltskanzleien tätig. Hier arbeiten sie als Angestellte während eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes. Sie besuchen diverse Abteilungen der jeweiligen Station, die sie gerade durchlaufen, und sind somit bei Gerichtsverhandlungen, Mandantengesprächen, in Strafanstalten oder sonstigen Einrichtungen zugegen.
Als Rechtsreferendarin kann nur tätig werden, wer zuvor ein rechtswissenschaftliches Studium sowie das erste Staatsexamen absolviert hat. Ein solches Studium wird meist durch die Studiengänge Jura oder Rechtswissenschaften vorgewiesen. Das Grundstudium und Hauptstudium (beziehungsweise Bachelor- und Masterstudium) dauert in der Regel zehn Semester. Zugangsvoraussetzung für diese Studiengänge ist in der Regel die Hochschulreife.
Das erste Staatsexamen setzt sich aus einem staatlichen und einem universitären Prüfungsteil zusammen. Die Ausgestaltung der staatlichen Pflichtfachprüfung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, umfasst jedoch in allen Fällen folgende Kernbereiche:
Weil das Referendariat Einblicke in vielfältige und teils komplexe Rechtsbereiche liefert, muss der Rechtsreferendar eine hohe Konzentrationsfähigkeit und Auffassungsgabe besitzen. Natürlich sollte er sich auf den verschiedenen Fachgebieten auskennen und die Arbeit mit Gesetzestexten und Rechtsvorschriften beherrschen.
Um mit seinen Vorgesetzen zusammenzuarbeiten, sich abzusprechen und auf Vorgehensweisen zu einigen, bedarf es einer ausgeprägten kommunikativen Kompetenz. Teamfähigkeit und lösungsorientiertes Denken befähigen den Rechtsreferendar zum schnellen und effizienten Aufgabenmanagement. Hier ist auch ein gewisses Organisationsgeschick gefragt, vor allem wenn es um die Vereinbarung diverser Fristen und Termine geht. Der Rechtsreferendar ist verantwortungsbewusst, durchsetzungsstark und wahrt gleichzeitig die wichtigen Verhaltenskodizes der Verschwiegenheitspflicht und des Anwaltsgeheimnisses.
Für den Besuch und eventuell eigenen Vortag bei Gerichtsverhandlungen, Anhörungen oder Anklageverlesungen muss der Rechtsreferendar außerdem ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen besitzen.