Vermögen langfristig zielgerichtet einsetzen – so lässt sich der Auftrag von Stiftungen zusammenfassen. Allerdings ist die Stiftungslandschaft überaus vielfältig und divers. Dies liegt sowohl am individuell verfügbaren Kapital als auch am breiten Themenspektrum. Die Einrichtungen widmen sich den unterschiedlichsten Stiftungszwecken: von Völkerverständigung, Bildung und sozialen Zwecken bis hin zur Forschung oder familienbezogene Vermögensverwaltung. Stiftungen können nämlich zu jedem legalen Zweck gegründet werden und müssen nicht zwangsläufig gemeinnützige Ziele verfolgen. Allerdings sind die meisten Stiftungen als gemeinnützig anerkannt und setzen ihr Vermögen für das Gemeinwohl ein.
Stiftungen weisen wesentliche Unterschiede zu normalen Unternehmen auf. In der Regel werden Stiftungen von einem Stifter – dabei kann es sich um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder einen Personenkreis handeln – zu einem festgelegten Zweck eingerichtet und mit einem bestimmten Kapital ausgestattet. Sie verfügen über eine Satzung, welche die Organisationsstruktur, die Ziele sowie die Mittel zu ihrer Verwirklichung definiert. Stiftungen, die eigene Projekte durchführen, gelten als operative Stiftungen, wohingegen Förderstiftungen sich auf die finanzielle Förderung Dritter konzentrieren. Meist erfolgt dies auf Basis des „Ewigkeitsgedankens“, wonach die Stiftung unbefristet über das Vermögen verfügen kann. Rechtsfähige Stiftungen haben weder Eigentümer noch Mitglieder oder Gesellschafter. Stattdessen wir die Stiftung beispielsweise von einem Vorstand oder durch ein anderes Stiftungsorgan oder Gremium vertreten. Durch eine Anerkennung als gemeinnützige Stiftung kann eine Stiftung von steuerlichen Begünstigungen profitieren. Jedoch unterliegt sie auch der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Allerdings gelten diese Prinzipien nicht für alle Stiftungen gleichermaßen. Stiftungen können sich nämlich hinsichtlich ihres Stiftungszwecks oder ihres rechtlichen Status unterscheiden. So können für gemeinnützige GmbHs, kirchliche Stiftungen, Familienstiftungen oder privatnützige Stiftungen für einen begrenzten Personenkreis, besondere Regelungen gelten. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts müssen beispielsweise bestimmte Kriterien erfüllen und können als juristische Person agieren, wohingegen bei Treuhandstiftungen das Vermögen von einem Treuhänder verwaltet wird.
Trotz aller Unterschiede bestehen einige Gemeinsamkeiten zwischen Unternehmen und Stiftungen. Sowohl wirtschaftliche Betriebe als auch gemeinnützige Stiftungen benötigen eine effiziente Geschäftsführung sowie ausgebildetes Personal zur Erreichung der jeweiligen Ziele. Dies erfordert nicht nur eine professionelle Personalabteilung, sondern häufig auch Expertinnen für PR und Marketing, um die Arbeit der Stiftung in die Öffentlichkeit zu tragen. Zudem leisten Projektmanager, Koordinatorinnen sowie Referenten – ähnlich wie Sachbearbeiterinnen oder Produktentwickler in Firmen – einen wichtigen Beitrag zur Stiftungsarbeit.
Stiftungen unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Ziele, sondern auch in Bezug auf ihre Struktur oder ihre Rechtsform. Dabei spielt der Charakter des Stifters ebenso eine Rolle wie die Quelle sowie die Verwaltung des Vermögens – handelt es sich um eine Einzelperson, eine Organisation oder gar um eine staatliche Institution? Die Mehrheit der Stiftungen sind gemeinnützige Stiftungen, welche sich auf unterschiedliche Weise dem Gemeinwohl widmen. Hierbei existieren verschiedene Stiftungsarten, welche besonders verbreitet sind.
Bei der Mehrheit der Stiftungen handelt es sich um Stiftungen auf Grundlage des Privatrechts. Diese können gemeinnützig sein, müssen dies allerdings nicht. Diese Einrichtungen gehen häufig auf wohlhabende Stifter und Wohltäter zurück, welche ihr privates Vermögen einem guten Zweck widmeten. Besonders bekannt sind zudem Unternehmensstiftungen. Diese stehen im engen Zusammenhang zu wirtschaftlichen Unternehmen und besitzen beispielsweise Anteile oder ganze Unternehmen. Zu den bekanntesten unternehmensverbundenen Stiftungen gehören:
Allerdings sind nicht alle staatlich gegründeten Stiftungen zwangsläufig öffentlich-rechtliche Stiftungen. Die wohl bekannteste Stiftung, die Stiftung Warentest, wurde 1964 von der Bundesrepublik Deutschland als unabhängige Stiftung des privaten Rechts gegründet.
Weitere bekannte Stiftungen sind die parteinahen Stiftungen politischer Parteien. Diese widmen sich vor allem dem Zweck der politischen Bildung und vertreten dabei die Ideale und Ansichten der jeweiligen Parteien –von denen sie rechtliche jedoch getrennt sind. So arbeitet je Partei im Bundestag mit einer ihr entsprechenden Stiftung zusammen. Allerdings sind die meisten dieser Institutionen der Rechtsform nach keine Stiftungen, sondern eingetragene Vereine. Zu den bekanntesten Parteistiftungen gehören:
Für eine Karriere in der Stiftungsbranche existiert kein typischer Ausbildungsweg. Dies liegt zum einen an der diversen Themenvielfalt, der sich Stiftungen widmen können. Darüber hinaus sind insbesondere kleine Stiftungen auf Allrounder und Generalistinnen angewiesen, um ihre Arbeit mit möglichst wenig Personal fortzuführen. Akademikerinnen aus den unterschiedlichsten Bereichen – insbesondere aus den Geisteswissenschaften – können hier ihre inhaltliche Flexibilität unter Beweis stellen oder von ihren Schwerpunkten profitieren. Berufserfahrung und Fortbildungen begünstigen den beruflichen Aufstieg.
Die Stiftungsbranche bietet ein überaus diverses Berufsfeld. Egal ob Bildung, Umwelt, soziale Gerechtigkeit, Forschung oder innovative Ideen: Stiftungen widmen sich den unterschiedlichsten Zwecken und Themen. Allerdings werden die Aktivitäten und Projekte sowie die Größe der Stiftung maßgeblich vom verfügbaren Kapital beeinflusst. So zeigt sich die unterschiedliche Finanzstärke von Stiftungen auch bei den Gehältern in der Stiftungsbranche. Während vermögende Stiftungen eine große Zahl hoch qualifizierter Mitarbeiter einstellen kann, können andere Einrichtungen nur sehr sparsam mit ihren finanziellen Ressourcen umgehen. Somit liegt das Gehaltsspektrum theoretisch zwischen ehrenamtlicher Aufwandsentschädigung und Managergehalt.
Insbesondere unternehmensverbundene Stiftungen wie die Bertelsmann Stiftung oder die Robert Bosch Stiftung verfügen über das nötige Kapital, um mit Gehältern in der freien Wirtschaft konkurrieren zu können. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Stiftungen können die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Aufschluss über die Höhe der Gehälter geben. Allerdings kann sich die Begrenzung der finanziellen Mittel beispielsweise auf die Ausschreibung von Stellen oder die Struktur der Mitarbeiterschaft auswirken. Ähnliches kann auch im Feld der Projektarbeit eintreten, wo die Vergütung von Fördergeldern abhängt und oftmals befristet ist. Finanzschwache Stiftungen sind häufig nicht in der Lage, hohe Gehälter zu zahlen. Jedoch ist der Einsatz für das Gemeinwohl manchmal mehr Wert als monetäre Entlohnung.