Gehaltsspanne: Gleichstellungsbeauftragte/-r in Deutschland

 
2.644 €
2.939 €
3.267 €
25%
50%
25%
  • 2.939 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 2.644 € (Unteres Quartil) und 3.267 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Gleichstellungsbeauftragte/-r

 

Gleichstellungsbeauftragte sorgen dafür, dass Frauen und Männer im sozialen, politischen und betrieblichen Leben gleichberechtigt und dementsprechend einander gleichgestellt sind. Sie arbeiten in Behörden, sozialen Einrichtungen, Gemeinden und Unternehmen.

Auf Bundesverwaltungsebene wird ihre Funktion durch § 19 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) geregelt. In den Verwaltungsvorschriften der Bundesländer finden sich entsprechende Regelungen, hier dienen Landesgleichstellungsgesetze (LGleiG) für die Gleichstellung von Frauen und Männern (auch Frauenförderung genannt) sowie für die Gleichstellung behinderter Menschen. In der Bundeswehr gibt es hingegen das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG). Alle genannten Gesetze sehen die Besetzung der Position mit einer Frau vor.

Gleichstellungsbeauftragte werden auch als Frauenbeauftragte, Frauenvertreterinnen oder Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie ähneln Diversity-Managern, welche die personelle Vielfalt und Unterschiede zwischen Mitarbeitenden eines Unternehmens wertschätzen, fördern und nutzen.

Weitere ähnliche Berufe sind Sicherheitsbeauftragte, Integrationsmanager, Integrationsfachkraft, Sozialarbeiter sowie Fachkraft für Inklusion.

 
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Jobangebote für Gleichstellungsbeauftragte/-r

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Was macht eine Gleichstellungsbeauftragte?

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt Maßnahmen der Gleichberechtigung von Mann und Frau um. Ihr Anliegen ist es, bestehende Ungleichheit zu beseitigen, sodass individuelle Lebenssituationen und Interessen von Männern und Frauen zu keinem sozialen, politischen, rechtlichen oder betrieblichen Nachteil führen.

Hierfür berät und informiert sie Unternehmen oder Institutionen in Gleichstellungsfragen, zum Beispiel hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder des Gender Mainstreaming. Sie stellt bei Bedarf Kontakte mit Behörden, Wohlfahrtsverbänden, Frauenhäusern oder Gewerkschaften her. Außerdem verwaltet sie gegebenenfalls die Gleichstellungsstelle in personellen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten.

Die Gleichstellungsbeauftragte kümmert sich darum, dass die Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes durchgesetzt werden. Sie erstellt beispielsweise Frauenförder- und Gleichstellungspläne und handelt diese mit den Interessensparteien aus. Sie achtet bei Personaleinstellungen oder Umbesetzungen auf die Wahrung besonderer Interessen. Außerdem berät sie Mitarbeitende in Fragen des beruflichen Fortkommens mit Blick auf individuelle Lebenssituationen sowie Wünsche. Sie berät zum Beispiel Alleinerziehende und organisiert Informations- und Schulungsveranstaltungen zur Gleichberechtigung.

Eine wichtige Aufgabe erfüllt die Gleichstellungsbeauftragte, indem sie bei Verstößen als erste Ansprechpartnerin fungiert. Liegt zum Beispiel ein Fall von Diskriminierung am Arbeitsplatz vor, sorgt die Gleichstellungsbeauftragte für die Lösung des Konfliktes. Sie arbeitet den Fall auf und kümmert sich darum, dass rechtliche Bestimmungen umgesetzt und fortwährend eingehalten werden.

Wo arbeitet eine Gleichstellungsbeauftragte?

Die Position der Gleichstellungsbeauftragten findet sich heute in diversen Behörden, Branchen und Bereichen. In der Regel arbeitet sie in einem Anstellungsverhältnis. Arbeitet sie auf Bundes- oder Landesverwaltungsebene ist eine Verbeamtung eher unwahrscheinlich, da der Gleichstellungsbeauftragten das Amt nicht dauerhaft übertragen wird, sondern durch Wahlen geregelt ist. Eine Anstellung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist hingegen denkbar.

Folgende Branchen und Bereiche bieten sich als Arbeitsorte an:

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Gehälter nach Bundesland: Gleichstellungsbeauftragte/-r
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 3.078 €
Bayern: 3.003 €
Berlin: 2.834 €
Brandenburg: 2.584 €
Bremen: 2.875 €
Hamburg: 3.028 €
Hessen: 3.057 €
Mecklenburg-Vorpommern: 2.527 €
Niedersachsen: 2.807 €
Nordrhein-Westfalen: 2.950 €
Rheinland-Pfalz: 2.910 €
Saarland: 2.854 €
Sachsen: 2.593 €
Sachsen-Anhalt: 2.564 €
Schleswig-Holstein: 2.777 €
Thüringen: 2.590 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Wie wird man Gleichstellungsbeauftragte?

Die Position der Gleichstellungsbeauftragten kann nach § 19 Bundesgleichstellungsgesetz nur mit einer Frau besetzt werden. Auf Bundesverwaltungsebene wird in Dienststellen mit mehr als 100 Beschäftigten aus dem Kreis der weiblichen Mitarbeiterinnen eine Gleichstellungsbeauftragte sowie ihre Stellvertretende gewählt. Dies geschieht durch eine geheime Wahl. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und kann durch Wiederwahlen verlängert werden. Auch gemäß Landesgleichstellungsgesetz ist die Stelle mit einer Frau zu besetzen.

Für Unternehmen der Privatwirtschaft gibt es hingegen keine gesetzliche Regelung. Dementsprechend kann die Position theoretisch von einem Mann wahrgenommen werden, allerdings finden sich auch hier in der Regel eher Frauen.

Da Gleichstellungsbeauftragte ein wechselndes Amt bzw. eine Funktion innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation ist, können Interessierte mit unterschiedlichen Berufswegen zur Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden. Daher muss kein spezifischer Ausbildungsgang vorliegen. Meist erweist sich jedoch ein abgeschlossenes Studium im Bereich Rechtswissenschaft, Wirtschaftsrecht oder mit Bezug zum Fachbereich des jeweiligen Verbandes von Vorteil, um den diversen und teils herausfordernden Aufgaben gerecht zu werden. Folgende Studiengänge sind denkbar:

Was braucht man als Gleichstellungsbeauftragte?

Gleichstellungsbeauftragte benötigen ein fundiertes Wissen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht sowie Geschlechter- und Genderstudien bzw. Frauenforschung, um die vielfältigen Aufgaben fachgerecht zu bewältigen. Essenziell ist außerdem Kommunikationsstärke und Sozialkompetenz, da der Mensch bei der Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten im Mittelpunkt steht. Sie müssen vermitteln und Konflikte für alle Interessensparteien zufriedenstellend lösen. Außerdem haben sie ein offenes Ohr für alle Belange der Mitarbeitenden und nehmen deren Wünsche und Sorgen wahr.

Gleichstellungsbeauftragte sind einfühlsam, empathisch und verantwortungsbewusst. Leistungs- und Einsatzbereitschaft sowie Durchsetzungsvermögen erweisen sich insbesondere in schwierigen Angelegenheiten von Vorteil.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
2.972 €
 
7–9 Jahre
2.821 €
 
3–6 Jahre
2.770 €
 
< 3 Jahre
2.729 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
3.122 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
3.100 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
3.012 €
 
< 100 Mitarbeiter
2.886 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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