Urkundsbeamte sind Beamte des mittleren Justizdienstes. Sie sind mit der Zustellung, der Ladung und der Zwangsvollstreckung betraut.
Urkundsbeamte der Geschäftsstelle sind Beamte und Justizbeschäftigte des mittleren Dienstes. Ihre Aufgaben ergeben sich in der Regel aus den Verfahrensgesetzen, zum Beispiel ZPO oder FamFG. Urkundsbeamte nehmen Ladungen und Zustellungen vor. Außerdem überwachen sie die Zustellung und sind für die Vermittlung zuständig. Sie entscheiden über die Gestattung der Einsichtserlaubnis in das Grundbuch oder in die Akten des Gerichts. Urkundsbeamte bearbeiten Anträge auf Rückgabe von Urkunden und Versendung von Grundakten an inländische Gerichte oder Behörden. Sie erteilen Ausfertigungen und nehmen Erklärungen und Anträge an. Außerdem sind sie bei den Prozessen dabei, um Protokolle und Rechtskraftzeugnisse zu erstellen. Im Anschluss daran fertigen sie Urteile und Beschlüsse aus der Sitzung an. Eine ihrer Aufgaben ist die Erteilung einer einfachen Vollstreckungsklausel. Zusätzlich sind sie für die Verwaltung der Akten und die Kostenberechnung verantwortlich. Urkundsbeamte sind zuständig für die Beglaubigung von Kopien aller Art, der Berichtigung der Eintragung des Namens, des Berufs oder des Wohnortes natürlicher Personen im Grundbuch. Dazu bearbeiten sie Registersachen im Handels- und Vereinsregister sowie Insolvenzverfahren. Gleichzeitig sind sie zuständig für die Beschaffung und Verwaltung von Fachliteratur, Datenrechnen und Datenpflege. Arbeiten sie bei der Staatsanwaltschaft, unterstützen sie die Staatsanwälte bei ihrer Arbeit, indem sie Urteile anfertigen und diese an die Stellen, die diese benötigen wie beispielsweise Justizvollzugsanstalten, Rechtsanwälte, Zentralregister beim Bundesamt für Justiz oder an die Landesjustizkasse. Urkundsbeamte können somit alle Aufgaben bei Gericht wahrnehmen, welche durch das Gesetz nicht ausdrücklich Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern aufgetragen sind.
Urkundsbeamtinnen arbeiten in eingerichteten Geschäftsstellen. Diese Geschäftsstellen sind in jeder Staatsanwaltschaft und bei jedem Gericht.
Interessierte, die Urkundsbeamter werden wollen, müssen einen zweijährigen Vorbereitungsdienst absolviert haben. Außerdem muss er die Prüfung für den mittleren Dienst oder den mittleren Justizdienst bei der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Erfolg absolviert haben. Allerdings können auch Angestellte bei der Justiz diesen Tätigkeiten nachgehen. Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zum Amtsinspektor. Besonders Qualifizierte können in den gehobenen Dienst aufsteigen. Die Ausbildung dauert ungefähr zwei Jahre und wird teilweise bei Gericht und an Schulen der Justiz abgeleistet. Meistens wird ein Hauptschul-, Realschul- oder ein gleichwertiger Abschluss, also durch eine abgeschlossene Berufsausbildung zu einem Auswahlverfahren mit Einstellungstest zugelassen.
Urkundsbeamtinnen sollten sorgfältig und eigenständig arbeiten. Für ihren Beruf brauchen sie eine zuverlässige Arbeitsweise. Zudem arbeiten sie im Team und sollten daher kommunikativ sein.