Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) unterstützen Hochschulpersonal in Lehre, Forschung und Verwaltungsarbeiten. Es handelt sich in der Regel um Studierende, die an einer jeweiligen Universität oder Hochschule immatrikuliert sind. Die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft wird daher neben dem Studium ausgeübt.
Wissenschaftliche Hilfskräfte werden im universitären Umfeld auch als Hilfswissenschaftler oder HiWi bezeichnet. Im Gegensatz zu studentischen Hilfskräften (SHK) besitzen sie bereits einen ersten Hochschulabschluss, beispielsweise den Bachelor. Daher findet sich ferner die Bezeichnung Geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft in Unterscheidung zur Ungeprüften wissenschaftlichen Hilfskraft.
Nicht zu verwechseln ist die wissenschaftliche Hilfskraft mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter. Dieser unterstützt zwar ebenfalls Lehre und Forschung im Hochschulbetrieb, strebt meist jedoch den Erwerb einer höheren wissenschaftlichen Qualifikation wie einer Promotion oder Habilitation an. Daneben arbeiten auch Angestellte oder Beamte als wissenschaftliche Mitarbeiter, ohne an der jeweiligen Hochschule eingeschrieben zu sein.
Ähnliche Berufe im universitären Umfeld sind Universitätsangestellte, Dozent, Privatdozentin, Professor, Juniorprofessorin und Seminarleiter. Mit der Lehre betraut sind außerdem Dozentinnen in der Erwachsenenbildung, Lehrer, Berufsschullehrerinnen und Privatlehrer. Eine andere Beschäftigungsmöglichkeit für Studierende ist die Arbeit als Werkstudentin oder Minijobber.
Die wissenschaftliche Hilfskraft übt in erster Linie Hilfstätigkeiten aus, die im akademischen Umfeld anfallen. Hierzu zählen Aufgaben in Lehre, Forschung und der Aufrechterhaltung des universitären Betriebes. Sie ist dabei in der Regel einem bestimmten Ansprechpartner zugeordnet, meist einem Dozenten oder Professor.
Die genauen Aufgaben der wissenschaftlichen Hilfskraft hängen vom jeweiligen Studiengang bzw. Fachbereich sowie ihrem akademischen Kenntnisstand ab. In allen Fällen soll die Beschäftigung der wissenschaftlichen Qualifizierung der Hilfskraft dienen und diese fördern. Häufig sammelt und dokumentiert sie Forschungsergebnisse ihres Ansprechpartners und hilft bei der Beschaffung sowie Erstellung von Bibliografien und Literaturlisten. Dies geschieht meistens im Rahmen der Planung einer Lehrveranstaltung, welche die wissenschaftliche Hilfskraft unterstützt. In technischen oder naturwissenschaftlichen Fachbereichen kümmert sie sich um den Laborbetrieb, gibt Geräte heraus und wartet diese im Nachgang.
Ferner berät die wissenschaftliche Hilfskraft Studierende in unterschiedlichen Angelegenheiten, zum Beispiel bezüglich Forschungsarbeiten, Prüfungsleistungen oder anderen Anforderungen einer Lehrveranstaltung. Sie korrigiert Hausarbeiten sowie Klausuren und kann unter Umständen Vorschläge für Aufgabenstellungen in Prüfungen geben. Je nach geltendem Landeshochschulgesetz kann die wissenschaftliche Hilfskraft eigene Tutorien und Übungen vorbereiten sowie leiten. Hier vermittelt sie den Studierenden Fachwissen, praktische Fertigkeiten und wissenschaftliche Methoden, die in den Lehrveranstaltungen des Dozenten oder Professoren behandelt wurden. Im Vordergrund ihrer Tätigkeiten steht zudem die selbstständige Wahrnehmung von Forschungsaufgaben oder künstlerischen Entwicklungsvorhaben.
Außerdem ist die wissenschaftliche Hilfskraft in der Hochschulbibliothek, Verwaltung und Technik tätig. Hier erledigt sie täglich anfallende Aufgaben. So verbucht sie beispielsweise neue Bücher, kontrolliert den Bestand, bearbeitet einfache Verwaltungsanträge, heftet diese ab und kümmert sich um technische Angelegenheiten.
Wissenschaftliche Hilfskräfte arbeiten in Universitäten und Hochschulen. Sie sind vertraglich angestellt und üben ihre Tätigkeit neben dem Studium aus. Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz darf eine Beschäftigung maximal sechs Jahre andauern, zwangsweise endet sie jedoch mit dem Studienabschluss beziehungsweise der Exmatrikulation. Der HiWi-Vertrag ist in der Regel auf ein bis zwei Semester befristet, kann jedoch bis zur Höchstdauer verlängert werden.
Wissenschaftliche Hilfskräfte fallen nicht unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), sondern werden außertariflich vergütet. Wichtig ist, dass eine maximale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten wird.
Grundvoraussetzung zur Aufnahme einer wissenschaftlichen Hilfstätigkeit ist die Immatrikulation an einer jeweiligen Universität oder Hochschule sowie ein erster Studienabschluss, beispielsweise der Bachelor. Wissenschaftliche Hilfskräfte finden in der Regel innerhalb ihres Fachbereichs beziehungsweise Fakultät eine Anstellung. Daher können Studierende aller Fachrichtungen als wissenschaftliche Hilfskraft arbeiten. Wichtig ist, dass das Studium noch mindestens ein bis zwei Semester andauert, damit die Anstellung erfolgen kann.
Die Bewerbung um eine Stelle kann verschiedentlich ablaufen. In einigen Fällen schreiben Universitäten und Hochschulen offene Vakanzen am Schwarzen Brett oder auf der hochschuleigenen Homepage aus. Unter Umständen finden sich Stellenangebote auch auf Online-Jobbörsen.
Neben den erforderlichen Kriterien der andauernden Immatrikulation sowie eines ersten Studienabschlusses zeichnen sich wissenschaftliche Hilfskräfte durch Engagement und Forschungsinteresse aus. Sie sind wissbegierig und lernfreudig, arbeiten eigenverantwortlich und erweisen sich somit als wertvolle Unterstützung im Hochschulalltag. Häufig weisen wissenschaftliche Hilfskräfte gute Noten und Leistungen nach, wodurch sie sich besonders für eine Anstellung qualifizieren.
Organisationstalent und gutes Zeitmanagement sind insbesondere für die zu stemmende Doppelbelastung von Studium und Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft wichtig. Obwohl es meist geregelte Arbeitszeiten gibt, sind sie flexibel und belastbar. Außerdem besitzen wissenschaftliche Hilfskräfte Sozialkompetenz und Kommunikationsstärke, die vor allem im Umgang mit Vorgesetzten und Studierenden von Vorteil ist.