Tanz- und Bewegungstherapeuten sowie Tanz- und Bewegungstherapeutinnen haben die Aufgabe, die psychische Gesundheit von Patienten mithilfe von Tanz- und Bewegungsübungen zu fördern.
Für diesen Beruf finden auch die Bezeichnungen Musik- und Tanztherapeut bzw. Musik- und Tanztherapeutin sowie Tanz- und Ausdruckstherapeut bzw. Tanz- und Ausdruckstherapeutin Verwendung.
Ähnliche Berufe sind der Tanzpädagoge oder die Tanzlehrerin. Bei diesen Tätigkeiten hat das Lehren von Tänzen jedoch keinen therapeutischen Hintergrund.
Auch der Gymnastik- und Tanzpädagoge bzw. die Gymnastik- und Tanzpädagogin mit dem Schwerpunkt Bewegungstherapie stellt einen verwandten Beruf dar und nimmt ähnliche Aufgaben wie Tanz- und Bewegungstherapeuten wahr. Für die Ausübung dieses Berufs ist eine gleichnamige Weiterbildung erforderlich.
Bevor ein Tanz- und Bewegungstherapeut mit der Therapie eines Patienten beginnt, führt er zunächst Gespräche mit dem Patienten oder dessen Angehörigen und informiert sich über bestehende Diagnosen. Anschließend legt er Ziele fest, die mit der Bewegungstherapie erreicht werden sollen, und erstellt einen Therapieplan mit ausgewählten Tanzstücken und Bewegungsübungen.
Die Therapiestunden führt der Tanz- und Bewegungstherapeut in Einzelsitzungen oder Gruppensitzungen durch. Dafür erläutert er zunächst den jeweiligen Tanz oder die Bewegung, führt diese vor und motiviert die Patienten, sie selbst auszuführen und sich dabei mit ihren Empfindungen auseinanderzusetzen. Während der Sitzung behält der Tanz- und Bewegungstherapeut das Verhalten der Patienten im Blick und macht gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge.
Nach einer Therapiestunde analysiert der Tanz- und Bewegungstherapeut deren Verlauf, hält die Ergebnisse schriftlich fest und führt diesbezüglich, wenn nötig, Gespräche mit den Patienten. Auch die Führung der Patientenakten und die Kommunikation mit den Krankenkassen gehören zu seinen Aufgaben.
Tanz- und Bewegungstherapeuten, die in der Forschung und der Lehre tätig sind, halten Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen und Seminare ab und wirken an Forschungsprojekten mit.
Tanz- und Bewegungstherapeuten arbeiten vor allem im Gesundheitswesen und im Sozialwesen. Beispielsweise sind sie in Praxen für Tanz- und Bewegungstherapie sowie in heilpraktischen und psychiatrischen Praxen und Kliniken beschäftigt. Außerdem finden sie in Altenheimen und Pflegeheimen sowie in Rehabilitationskliniken eine Anstellung.
Die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Tanz- und Bewegungstherapeutin ist ein abgeschlossenes Studium der Tanz- und Bewegungstherapie oder eine entsprechende Weiterbildung. Um zu dieser Weiterbildung zugelassen zu werden, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium im sozialen, pädagogischen, medizinischen oder psychologischen Bereich erforderlich.
Tanz- und Bewegungstherapeutinnen, die freiberuflich tätig sein möchten, müssen über eine ärztliche Approbation verfügen, also eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Für die Arbeit mit Minderjährigen wird außerdem häufig ein erweitertes Führungszeugnis benötigt.
Wer eine Weiterbildung zur Tanz- und Bewegungstherapeutin absolviert hat, kann sich durch ein Studium neue berufliche Perspektiven schaffen. Dafür bieten sich unter anderem die folgenden Studiengänge an:
Mit einer Promotion können Tanz- und Bewegungstherapeutinnen eine wissenschaftliche Karriere an einer Hochschule einschlagen und eine Habilitation ermöglicht die Arbeit als Hochschulprofessorin.
Wer sein berufliches Wissen in einzelnen Bereichen vertiefen möchte, kann dies mithilfe von Anpassungsweiterbildungen tun. Hierfür stehen unter anderem die folgenden Themenbereiche zur Wahl:
Tanz- und Bewegungstherapeutinnen sollten unter anderem Sorgfalt, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Auch Kreativität, Kommunikationsstärke und psychische Stabilität sind in diesem Beruf wichtig. Auch die Freude an der Arbeit mit Menschen und an tänzerischer Bewegung ist unverzichtbar.