Rechtsberater und Rechtsberaterinnen beraten auf Basis eines rechtswissenschaftlichen Studiums Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen. Befähigt sind dazu nicht mehr ausschließlich Volljuristen, die das 2. Juristischen Staatsexamen absolviert haben müssen.
Seit dem 2008 erlassenen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dürfen auch ‚einfache‘ Juristen als Rechtsberater oder Legal Consultants tätig sein. Dazu zählen Absolventen mit Bachelor of Laws oder Master of Laws (LL.B. und LL.M.) und Wirtschaftsjuristinnen mit Diplom, Bachelor- oder Masterabschluss sowie Juristen mit Staatsexamen. Eine zentrale Unterscheidung trifft das RDG: Die konkrete Prüfung des Einzelfalls obliegt Volljuristen, die mit der Anwaltszulassung zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die allgemeine Aufklärung steht auch ‚einfachen‘ Juristen und Juristinnen zu.
Nicht zu verwechseln ist der Legal Consultant mit dem Legal Counsel.Weitere verwandte Berufe sind Steuerberater, Wirtschaftsjuristin sowie Rechtspfleger.
Rechtsberater sind dafür zuständig, nicht juristisch geschulte Personen und Unternehmen bei ihren Vorhaben rechtlich abzusichern. Das heißt: Sie schalten sich, anders als Rechtsanwälte, nicht dann ein, wenn ein Problem auftritt; sondern werden konsultiert, um juristische Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Privatpersonen erreichen Rechtsberater inzwischen oft online oder über eine Anwalts-Hotline. Es kann sich dabei um Fragen zur Regelung eines Erbes genau wie um die Gründung eines Start-up-Unternehmens handeln. Für Unternehmen sind Rechtsberater mit der Erstellung und Prüfung von Verträgen, der allgemeinen Handhabe von Rechtskonflikten und der Erstellung von Rechtsgutachten beschäftigt. Bei der Bundeswehr werden Rechtsberater eingesetzt, um Kommandeure mit ihrer juristischen Einschätzung bei Entscheidungen zu unterstützen und völkerrechtlich abzusichern.
Zu den klassischen Aufgaben von Rechtsberatern gehört das Erstellen, Prüfen und die Bearbeitung von Rechtsdokumenten; zum Beispiel Arbeitsverträgen. Dazu befinden sich Rechtsberater im regen Austausch mit ihren nicht-juristisch geschulten Arbeitskollegen, Vorgesetzten und / oder Klienten. Unternehmensintern geben Legal Consultants Schulungen für Nichtjuristen. Bei der Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten sind sie intern und extern moderativ tätig und übernehmen die Unternehmenskommunikation; auch das Verfassen juristischer Stellungnahmen zählt zu ihren zentralen Aufgaben. Rechtsberater, die als Volljuristen die Anwaltszulassung erreicht haben, vertreten ein Unternehmen auch vor Gericht. In jedem Fall gehören intensive Rechtsrecherchen und Gesetzesauslegungen, die zu der Erstellung von Rechtsgutachten für das Handeln des Unternehmens oder Klienten unabdingbar sind, zu den Haupttätigkeiten eines Rechtsberaters.
Da Rechtssicherheit in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftslebens Relevanz hat, können Rechtsberater ihre Fähigkeiten und jeweiligen Spezialisierungen in den unterschiedlichsten Branchen einbringen. Jobs und Stellenangebote finden sie als Berater in den Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, dem Finanz- und Versicherungswesen sowie Steuerberatungskanzleien. In der Medienbranche sind auf Medienrecht spezialisierte Rechtsberater unabdingbar: Pressehäuser, Hörfunkanstalten, Fernsehsender und Internetplattformen konsultieren Rechtsberater, um sich in zentralen Fragen des Persönlichkeitsrechts, der Kommunikationsfreiheit sowie des Urheber- und Vertriebsrechts abzusichern. Rechtsberater können ihre Tätigkeit auch als Partner von Rechtsberater-Unternehmen ausüben, die die Dienstleistung von Legal Consultants zentral über ihre Plattform (zum Beispiel online oder über eine Hotline) anbieten.
Zur Rechtsberatung qualifizieren seit dem Erlass des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) 2008 je nach Unternehmen folgende Studienabschlüsse:
Ein rechtswissenschaftliches Studium ist also Pflicht – die Kür stellen weiterhin Volljuristinnen dar, die mit Abschluss des 2. Staatsexamens die Anwaltszulassung erlangen. Die Regelstudienzeit bis zum 1. Staatsexamen beträgt vier bis fünf Jahre und qualifiziert zum zweijährigen Rechtsreferendariat. Darauf folgt das 2. Staatsexamen – der Voraussetzung für die juristischen Kernberufe Richterin, Staatsanwältin, Rechtsanwältin und Notarin. Bis 2008 machten sich Nicht-Volljuristinnen durch eine Rechtsberatung sogar strafbar (Rechtsberatungsgesetz RBerG).
Weder der Bachelor of Laws (Regelstudienzeit drei bis vier Jahre) noch der weiterführende Master of Laws (Regelstudienzeit zwei Jahre) führen auf das streng geregelte, äußerst anspruchsvolle Staatsexamen hin. Sie berechtigen nicht zum Rechtsreferendariat oder der Anwaltszulassung. Dafür vermitteln die international anerkannten Studienabschlüsse praxisbezogenes und wirtschaftliches Fachwissen, das Absolventinnen für den Arbeitsmarkt besonders attraktiv machen kann. LL.B. und LL.M. sind anders als Jura an Fachhochschulen und als Fernstudium möglich, können also auch berufsbegleitend studiert werden.
Rechtsberater sollten sich leidenschaftlich für die Details rechtlicher Zusammenhänge interessieren, um ihre Klienten durch intensive Recherchearbeit juristisch bestmöglich abzusichern. Dazu müssen sie über ein analytisches Denken, logische Kombinationsfähigkeit und eine strukturierte Arbeitsweise verfügen.
Nicht weniger wichtig ist, dass sie den entsprechenden Rechtsfall für Nicht-Juristen zugänglich machen können. Rechtsberater sollten folglich besonders kommunikationsstark sein; auch, um Rechtskonflikte zu moderieren oder zu schlichten. Ausgeprägter Kooperationswillen und Dienstleistungsorientierung sind – anders als in anderen juristischen Berufen – für Rechtsberater absolute Grundvoraussetzung.