Als Facharbeiter bzw. Facharbeiterin werden heutzutage gelernte Arbeitskräfte in technischen und gewerblichen Berufen bezeichnet. In der Vergangenheit gab es aber auch andere Verwendungen für diesen Begriff: Viele Ausbildungsberufe der DDR führten zu der Bezeichnung Facharbeiter bzw. Facharbeiterin. Nach bestandener Abschlussprüfung erhielten die Absolventen und Absolventinnen einen sogenannten Facharbeiterbrief. Mittlerweile ist dieser kein Bestandteil der Ausbildungsberufe mehr.
Facharbeiter (auch gelernte Arbeiter) sind Arbeitnehmer, die einen anerkannten technischen oder gewerblichen Ausbildungsberuf gelernt und die entsprechende Abschlussprüfung bestanden haben. Auch Arbeitnehmer, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht durch eine Ausbildung, sondern durch mehrjährige Berufserfahrung erlangt haben, werden zu den Facharbeitern gezählt. Hilfsarbeiter sind hingegen Arbeitskräfte, die ihrer Tätigkeit ungelernt nachgehen.
Arbeitnehmer, die eine kaufmännische Ausbildung absolviert werden, werden nicht als Facharbeiter, sondern als Fachkraft bezeichnet. Allerdings sind auch Facharbeiter Fachkräfte, da diese Bezeichnung gelernte Kräfte mit einer gewerblichen, technischen, kaufmännischen oder sonstigen abgeschlossenen Ausbildung umfasst. Personen mit akademischem Hintergrund werden meist keiner dieser beiden Kategorien zugeordnet.
Facharbeiter sind überwiegend im Handwerk, in der Industrie, im Baugewerbe und in der Landwirtschaft tätig. Daher verfügen sie meist über technisches und handwerkliches Geschick. In vielen Berufen wird darüber hinaus körperlich gearbeitet, was eine gewisse Belastbarkeit erfordert. Gerade in der Industrie leisten Facharbeiter häufig Schichtarbeit.
Es gibt eine Vielzahl an gewerblichen und technischen Ausbildungen – dementsprechend lang ist auch die Liste der möglichen Einsatzbereiche als Facharbeiterin. Die nachfolgende Aufzählung gibt einen kleinen Einblick in die Ausbildungsberufe, die zu einer Tätigkeit als Facharbeiterin führen: